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ANYAS wird bei der Auslieferung mit ihren persönlichen
Kanzleiangaben versehen, die bei der Arbeit am Bildschrim
angezeigt werden und darf nur in einer Niederlassung Ihrer
Kanzlei, dort allerdings auf beliebig vielen Rechnern genutzt
werden, bzw. den Rechnern der Niederlassung, die vor Ort bei
Prüfungen eingesetzt werden.
Die unerlaubte Weitergabe
des Programmes oder Daten ist strafbar.
Den Beziehern der ersten
oder späterer Versionen werden updates angeboten.
Der Preis richtet sich
nach dem Umfang der Erweiterungen oder Aktualisierungen.
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